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Interaktive Karte zu Allgemeinverfügungen

Link zu Allgemeinverfügungen der Landesluftfahrtbehörden für Außen- und Wiederstarts

Die bisherigen Allgemeinerlaubnisse für Außenstarts waren persönlich erteilte Erlaubnisse seiner zuständigen Landesluftfahrtbehörde, die, sofern nicht örtlich eingeschränkt, für ganz Deutschland anerkannt waren.

Die inzwischen von einigen Luftfahrtbehörden veröffentlichten Allgemeinverfügungen zur Durchführung von Außen- und Wiederstarts gelten dagegen örtlich nur für den Bereich, für den diese Luftfahrtbehörde zuständig ist. Dies hat zur Folge, dass je nach ausgewähltem Startgelände die dafür gültige Allgemeinverfügung berücksichtigt werden muss.

Um die entsprechenden Texte der Allgemeinverfügungen zu finden, stellen wir hier eine Karte (externer Link) zur Verfügung, auf der das Startgelände aufgesucht werden kann (zoomen obere linke Ecke in der Karte). Dann durch einen Klick auf die entsprechende Kartenstelle des geplanten Startgeländes die dort gültige Allgemeinverfügung laden und anzeigen (sofern dort bereits von der betreffenden Luftfahrtbehörde eine Allgemeinverfügung veröffentlicht oder angekündigt wurde).

Zu beachten: Bei Wiederstarts nach Zwischenlandungen gilt die Allgemeinverfügung des Zuständigkeitsbereichs für den Platz des Wiederstarts, der abweichend vom ursprünglichen Startplatz sein kann.