Auffrischungsseminar
Eintägiges Online-Auffrischungsseminar gemäß VO(EU) Nr.2018/395 BFCL.360 (a)(1)(i), AMC1 BFCL.360 (a)(1)(i) sowie dem entsprechenden Ausbildungsprogramm der ATO.
Auffrischungsseminar
(speziell für Fluglehrer Ballon FI(B))
Eintägiges Online-Auffrischungsseminar gemäß VO(EU) Nr.2018/395 BFCL.360 (a)(1)(i), AMC1 BFCL.360 (a)(1)(i) sowie dem entsprechenden Ausbildungsprogramm der ATO.
Aktuelle Termine finden Sie in den News auf www.dfsv.de/aktuell/news/
Seminarort
Am eigenen Bildschirm (ständige sichtbare Teilnahme am Bildschirm erforderlich).
Zwischenfragen während des Seminars sind jederzeit möglich.
Seminarzeiten
von 09:30 bis 18:30 Uhr. (Zuschalten/Einchecken ab 9:00 Uhr) In der Seminarzeit sind ca. 1,5-2 Stunden Pausen enthalten.
Es wird eine Teilnahmebescheinigung nach ununterbrochener Teilnahme am Seminar und voll-ständiger Bezahlung der Seminargebühr verschickt.
Das Programm wird nach Anerkennung des Seminars durch die Luftfahrtbehörde hier veröffentlicht.
Teilnehmergebühren
- für DFSV-Mitglieder: 40,00 €
- für Nicht-Mitglieder: 90,00 €
Das Lehrgangsmaterial wird nach dem Seminar auf dem DFSV-Server bereitgestellt.
Anmeldung und Zahlung der Teilnehmergebühr
Wir bitten um Anmeldung bevorzugt direkt im Vereinsflieger
oder
als E-Mail oder per Post und Überweisung der Teilnehmergebühr
Bankverbindung DFSV siehe Fußnote.
Nach Eingang der Anmeldung und der Teilnehmergebühr erhalten Sie von uns die Teilnahmeberechtigung mit Zugangsdaten.
Deutscher Freiballonsport-Verband e.V. Geschäftsstelle
Bad Arolsen
Zur Erteilung von Flugunterricht sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die eingetragene Gültigkeit der Lehrberechtigung in einer Lizenz nach FCL ist nicht überschritten (die Gültigkeit bleibt uneingeschränkt bestehen, auch wenn man inzwischen eine Lizenz nach BFCL mit unbefristeter Lehrberechtigung erhalten hat).
Oder:
- Nach Ablauf der zuletzt nach FCL eingetragenen Gültigkeit der Lehrberechtigung gelten die Regelungen nach BFCL (unbefristete Lehrberechtigung):
- Innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Durchführung einer Ausbildungsfahrt als FI(B) darf das letzte besuchte Auffrischungsseminar mit min. 6 Stunden ballonrelevanten Inhalten nicht länger als 3 Jahre zurückliegen,
- innerhalb der letzten 3 Jahren müssen mindestens 6 Stunden Flugunterricht erteilt worden sein (Prüfungszeiten als Prüfer werden angerechnet),
- innerhalb der letzten 9 Jahre muss eine Kompetenzbeurteilung für Lehrer abgelegt worden sein oder eine Schulungsfahrt unter Aufsicht eines dafür qualifizierten Lehrers, der von einer ATO dafür bestimmt wurde, nach einem von der zuständigen Behörde festgelegten Verfahrens*.
Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein Auffrischungsseminar besucht und eine Kompetenzbeurteilung abgelegt werden.
* Das Verfahren wurde bundeseinheitlich geregelt und besteht aus der Beschreibung des Verfahrens und einem 2-seitigen Formular. Noch nicht alle Landesluftfahrt haben diese Dokumente zum Download auf ihren Internetseiten bereitgestellt. Sie können aber auch beim DFSV angefordert werden.
Auffrischungsschulungen
Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte FI(B) und Regelungen zur Aufrechterhaltung der Lehrberechtigung
Wie in allen Jahren zuvor, sind auch im kommenden Winter wieder ein Auffrischungsseminar speziell für Lehrberechtigte FI(B) geplant.
Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte FI(B) und Regelungen zur Aufrechterhaltung der Lehrberechtigung
Die Regelungen dazu sind in der VO (EU) Nr. 2018/395 Teil III (BFCL) BFCL.300 ff zum Nachlesen enthalten.
Zur Erteilung von Flugunterricht sind vor einer Ausbildungsfahrt folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die eingetragene Gültigkeit der Lehrberechtigung in der Lizenz nach FCL ist nicht überschritten (Die Gültigkeit bleibt auch bestehen, wenn die Lizenz nach FCL gegen eine Lizenz nach BFCL getauscht wurde).
Oder nach Ablauf des Gültigkeitsdatums:
2. Es gelten die Regelungen nach BFCL.360:
- a) Das letzte besuchte Auffrischungsseminar mit ballonrelevanten Inhalten von mindestens 6 Zeitstunden Dauer darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
- b) in den letzten 3 Jahren müssen mindestens 6 Stunden Flugunterricht erteilt worden sein (Zeiten als Prüfer werden angerechnet).
- c) In den letzten 9 Jahren, nach den für diesen Zweck von der zuständigen Behörde festgelegten Verfahren eine Unterrichtsfahrt als FI(B) unter der Aufsicht und zur Zufriedenheit eines qualifizierten FI(B) (=FI(B) der selbst Lehrberechtigte ausbilden darf) und vom Ausbildungsleiter einer ATO oder DTO benannt wurde. (siehe BFCL.360 a) 2. und AMC1 BFCL.360(a)(2). Eine Kompetenzbeurteilung nach BFCL.345 bzw. FCL.935 innerhalb der letzten 9 Jahre ersetzt diese Unterrichtsfahrt.
Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein Auffrischungsseminar besucht und eine Kompetenzbeurteilung abgelegt werden.
Die Kompetenzbeurteilung entsprechend BFCL.345 und AMC1, 2 und 3 zu BFCL.345 besteht aus einer mündlichen Prüfung, aus einer abzuhaltenden Lehrprobe und einer Prüfungsfahrt mit einem Prüfer FE(B) für Lehrer.
Termine und Durchführung von Auffrischungsseminaren:
Wie in allen Jahren zuvor, sind auch im Winter 2022/2023 wieder ein Auffrischungsseminar speziell für Lehrberechtigte FI(B) geplant. Diese werden nach Möglichkeit in einem Präsenzseminar durchgeführt. Falls es die Corona-Bedingungen nicht anders zulassen, kann, wie im Herbst 2020, wieder ein gemischtes Präsenz- und Videokonferenz-Seminar angeboten werden.
Die Auffrischungsseminare müssen mindestens 6 Zeitstunden Unterricht mit ballonrelevanten Themen beinhalten und können an einem Tag durchgeführt werden. Sie werden von der ATO ‚Prüfer für Ballonpersonal‘ des DFSV e.V. nach Anerkennung durch die zuständige Luftfahrtbehörde Regierungspräsidium Stuttgart angeboten. Bei ununterbrochener Teilnahme am Auffrischungsseminar wird eine Teilnahmebestätigung ausgegeben. Diese muss zum Nachweis der aufrechterhaltenen Lehrberechtigung mitgeführt werden, da ein Gültigkeitsdatum nicht in die Lizenz eingetragen wird.
Auffrischungsseminar für Prüfer FE(B) und Regelungen zur Aufrechterhaltung der Prüferberechtigung
Die Regelungen dazu sind in der VO (EU) Nr. 2018/395 Teil III (BFCL) BFCL.400 ff zum Nachlesen enthalten.
Eine Prüferberechtigung ist 5 Jahre gültig.
Zur Verlängerung einer Prüferberechtigung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Innerhalb der Gültigkeit der Prüferberechtigung ist ein Auffrischungslehrgang zu besuchen zum Auffrischen und Aktualisieren der für Ballonprüfer relevanten Kenntnisse.
- Innerhalb der letzten 24 Monate der Gültigkeit ist ein Prüfungsereignis unter Aufsicht und zur Zufriedenheit eines Prüfers durchzuführen, der von der zuständigen Behörde hierzu ausdrücklich ermächtigt wurde.
Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein Auffrischungsseminar besucht und eine Kompetenzbeurteilung abgelegt werden.
Die Kompetenzbeurteilung entsprechend BFCL.445 und AMC1 zu BFCL.445 besteht aus dem Besuch eines Auffrischungsseminars und dem Nachweis der Kompetenz bei der Abnahme eines Prüfungsereignisses mit einem leitenden Prüfer.
Termine und Durchführung von Auffrischungsseminaren:
Wie in den vergangenen Jahren sollen wieder regelmäßig Auffrischungsseminare durchgeführt werden. Allerdings wurden bestehende Prüferberechtigungen (bisher 3 Jahre gültig) nach dem 8.4.2020 um 2 auf 5 Jahre erweitert. Daher wären zur Zeit keine Auffrischungen erforderlich. Da aber in der Vergangenheit auch immer wieder neue Anwärter zum Erwerb der Prüferberechtigung Interesse gezeigt habenn, besteht wahrscheinlich im Winter / Frühling 2022/2023 trotzdem die Möglichkeit der Auffrischung, da der Theorieteil der Standardisierungslehrgänge identisch mit den Inhalten der Auffrischungsseminare sind.
Die Auffrischungsseminare/Standardisierungsseminare finden an einem Wochenende an 2 Tagen statt. Siehe hierzu auch unter Ausbildung zum Prüfer