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Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte FI(B) und für Prüfer FE(B)

Wie in allen Jahren zuvor, sind auch im Winter 2023 / 2024 wieder je ein Auffrischungsseminar speziell für Lehrberechtigte FI(B) und für Flugprüfer FE(B) geplant.

Auffrischungsseminar  für Lehrberechtigte FI(B) und Regelungen zur Aufrechterhaltung der Lehrberechtigung

Die Regelungen dazu sind in der VO (EU) Nr. 2018/395 Teil III (BFCL) BFCL.300 ff zum Nachlesen enthalten.

Zur Erteilung von Flugunterricht sind vor einer Ausbildungsfahrt folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Die eingetragene Gültigkeit der Lehrberechtigung in der Lizenz nach FCL ist nicht überschritten (Die Gültigkeit bleibt auch bestehen, wenn die Lizenz nach FCL gegen eine Lizenz nach BFCL getauscht wurde).

Oder nach Ablauf des Gültigkeitsdatums:

      2. Es gelten die Regelungen nach BFCL.360:

  • a) Das letzte besuchte Auffrischungsseminar mit ballonrelevanten Inhalten von mindestens 6 Zeitstunden Dauer darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
  • b) in den letzten 3 Jahren müssen mindestens 6 Stunden Flugunterricht erteilt worden sein (Zeiten als Prüfer werden angerechnet).
  • c) In den letzten 9 Jahren, nach den für diesen Zweck von der zuständigen Behörde festgelegten Verfahren eine Unterrichtsfahrt als FI(B) unter der Aufsicht und zur Zufriedenheit eines qualifizierten FI(B) (=FI(B) der selbst Lehrberechtigte ausbilden darf) und vom Ausbildungsleiter einer ATO oder DTO benannt wurde. (siehe BFCL.360 a) 2. und AMC1 BFCL.360(a)(2). Eine Kompetenzbeurteilung nach BFCL.345 bzw. FCL.935 innerhalb der letzten 9 Jahre ersetzt  diese Unterrichtsfahrt.   

Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein Auffrischungsseminar besucht und eine Kompetenzbeurteilung abgelegt werden.

Die Kompetenzbeurteilung entsprechend BFCL.345 und AMC1, 2 und 3 zu BFCL.345 besteht aus einer mündlichen Prüfung, aus einer abzuhaltenden Lehrprobe und einer Prüfungsfahrt mit einem Prüfer FE(B) für Lehrer.

Termine und Durchführung von Auffrischungsseminaren für Ballonlehrer FI(B):

Wie in allen Jahren zuvor, it auch im Winter 2023/2024 ein Hybrid-Auffrischungsseminar (also als Präsenzveranstaltung, aber ebenfalls mit online-Teilnahme) geplant und wird am 24.02.2024 in Bad Arolsen durchgeführt. Die Auffrischungsseminare müssen mindestens 6 Zeitstunden Unterricht mit ballonrelevanten Themen beinhalten und können an einem Tag abgehalten werden. Sie werden von der ATO ‚Prüfer für Ballonpersonal‘ des DFSV e.V. nach Anerkennung durch die zuständige Luftfahrtbehörde Regierungspräsidium Stuttgart angeboten. Bei ununterbrochener Teilnahme am Auffrischungsseminar wird eine Teilnahmebestätigung ausgegeben. Diese muss zum Nachweis der aufrechterhaltenen Lehrberechtigung mitgeführt werden, da ein Gültigkeitsdatum nicht in die Lizenz eingetragen wird.

 

Auffrischungsseminar  für Prüfer FE(B) und Regelungen zur Aufrechterhaltung der Prüferberechtigung

Die Regelungen dazu sind in der VO (EU) Nr. 2018/395 Teil III (BFCL) BFCL.400 ff zum Nachlesen enthalten.

Eine Prüferberechtigung ist 5 Jahre gültig.

Zur Verlängerung einer Prüferberechtigung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Innerhalb der Gültigkeit der Prüferberechtigung ist ein Auffrischungslehrgang zu besuchen zum Auffrischen und Aktualisieren der für Ballonprüfer relevanten Kenntnisse.
  2. Innerhalb der letzten 24 Monate der Gültigkeit ist ein Prüfungsereignis unter Aufsicht und zur Zufriedenheit eines Prüfers durchzuführen, der von der zuständigen Behörde hierzu ausdrücklich ermächtigt wurde.

Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein Auffrischungsseminar besucht und eine Kompetenzbeurteilung abgelegt werden.

Die Kompetenzbeurteilung entsprechend BFCL.445 und AMC1 zu BFCL.445 besteht aus dem Besuch eines Auffrischungsseminars und dem Nachweis der Kompetenz bei der Abnahme eines Prüfungsereignisses mit einem leitenden Prüfer.

Termine und Durchführung von Auffrischungsseminaren für Flugprüfer FE(B):

Das nächste Auffrischungsseminar für FE(B) wird am 25.02.2024 in Bad Arolsen stattfinden. Es soll als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Sofern Bedarf an einer Erweiterung auf online Teilnahme besteht, kann das ggfs. noch eingerichtet werden. Interessenten bitte unter ato-fe@dfsv.de melden. 

Es wird im Winter 2023/2024 auch ein Standardisierungsseminar für den Neuerwerb der Prüferberechtigung angeboten. Dieses Seminar wird am Wochenende 17. und 18.02.2024 in Wetzlar stattfinden. Siehe hierzu auch weitere Infos unter Ausbildung zum Prüfer (Anmeldungen ab sofort unter ato-fe@dfsv.de)