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Auffrischungsseminar

Eintägiges Online-Auffrischungsseminar gemäß VO(EU) Nr.2018/395 BFCL.360 (a)(1)(i), AMC1 BFCL.360 (a)(1)(i) sowie dem entsprechenden Ausbildungsprogramm der ATO.

Auffrischungsseminar

(speziell für Fluglehrer Ballon FI(B))

Eintägiges Online-Auffrischungsseminar gemäß VO(EU) Nr.2018/395 BFCL.360 (a)(1)(i), AMC1 BFCL.360 (a)(1)(i) sowie dem entsprechenden Ausbildungsprogramm der ATO.

Aktuelle Termine finden Sie in den News auf www.dfsv.de/aktuell/news/

Seminarort

Am eigenen Bildschirm (ständige sichtbare Teilnahme am Bildschirm erforderlich). Zwischenfragen während des Seminars sind jederzeit möglich.

Seminarzeiten

von 09:30 bis 18:30 Uhr. (Zuschalten/Einchecken ab 9:00 Uhr) In der Seminarzeit sind ca. 1,5-2 Stunden Pausen enthalten. Es wird eine Teilnahmebescheinigung nach ununterbrochener Teilnahme am Seminar und voll-ständiger Bezahlung der Seminargebühr verschickt. Das Programm wird nach Anerkennung des Seminars durch die Luftfahrtbehörde hier veröffentlicht.

Teilnehmergebühren

  • für DFSV-Mitglieder:      40,00 €
  • für Nicht-Mitglieder:      90,00 €

Das Lehrgangsmaterial wird nach dem Seminar auf dem DFSV-Server bereitgestellt.

Anmeldung und Zahlung der Teilnehmergebühr

Wir bitten um Anmeldung bevorzugt direkt im Vereinsflieger oder als E-Mail oder per Post und Überweisung der Teilnehmergebühr

Bankverbindung DFSV siehe Fußnote.

Nach Eingang der Anmeldung und der Teilnehmergebühr erhalten Sie von uns die Teilnahmeberechtigung mit Zugangsdaten.

Deutscher Freiballonsport-Verband e.V. Geschäftsstelle

Bad Arolsen

 

Zur Erteilung von Flugunterricht sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Die eingetragene Gültigkeit der Lehrberechtigung in einer Lizenz nach FCL ist nicht überschritten (die Gültigkeit bleibt uneingeschränkt bestehen, auch wenn man inzwischen eine Lizenz nach BFCL mit unbefristeter Lehrberechtigung erhalten hat).

Oder:

  1. Nach Ablauf der zuletzt nach FCL eingetragenen Gültigkeit der Lehrberechtigung gelten die Regelungen nach BFCL (unbefristete Lehrberechtigung):
    1. Innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Durchführung einer Ausbildungsfahrt als FI(B) darf das letzte besuchte Auffrischungsseminar mit min. 6 Stunden ballonrelevanten Inhalten nicht länger als 3 Jahre zurückliegen,
    2. innerhalb der letzten 3 Jahren müssen mindestens 6 Stunden Flugunterricht erteilt worden sein (Prüfungszeiten als Prüfer werden angerechnet),
    3. innerhalb der letzten 9 Jahre muss eine Kompetenzbeurteilung für Lehrer abgelegt worden sein oder eine Schulungsfahrt unter Aufsicht eines dafür qualifizierten Lehrers, der von einer ATO dafür bestimmt wurde, nach einem von der zuständigen Behörde festgelegten Verfahrens*.

Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein Auffrischungsseminar besucht und eine Kompetenzbeurteilung abgelegt werden.

* Das Verfahren wurde bundeseinheitlich geregelt und besteht aus der Beschreibung des Verfahrens und einem 2-seitigen Formular. Noch nicht alle Landesluftfahrt haben diese Dokumente zum Download auf ihren Internetseiten bereitgestellt. Sie können aber auch beim DFSV angefordert werden.

Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte FI(B) und für Prüfer FE(B)

Wie in allen Jahren zuvor, sind auch für das Frühjahr 2025 wieder je ein Auffrischungsseminar speziell für Lehrberechtigte FI(B) und Flugprüfer FE(B) geplant

Auffrischungsseminar  für Lehrberechtigte FI(B) und Regelungen zur Aufrechterhaltung der Lehrberechtigung

Die Regelungen dazu sind in der VO (EU) Nr. 2018/395 Teil III (BFCL) BFCL.300 ff zum Nachlesen enthalten.

Zur Erteilung von Flugunterricht sind vor einer Ausbildungsfahrt folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Die eingetragene Gültigkeit der Lehrberechtigung in der Lizenz nach FCL ist nicht überschritten (Die Gültigkeit bleibt auch bestehen, wenn die Lizenz nach FCL gegen eine Lizenz nach BFCL getauscht wurde).

Oder nach Ablauf des Gültigkeitsdatums:

      2. Es gelten die Regelungen nach BFCL.360:

  • a) Das letzte besuchte Auffrischungsseminar mit ballonrelevanten Inhalten von mindestens 6 Zeitstunden Dauer darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
  • b) in den letzten 3 Jahren müssen mindestens 6 Stunden Flugunterricht erteilt worden sein (Zeiten als Prüfer werden angerechnet).
  • c) In den letzten 9 Jahren, nach den für diesen Zweck von der zuständigen Behörde festgelegten Verfahren eine Unterrichtsfahrt als FI(B) unter der Aufsicht und zur Zufriedenheit eines qualifizierten FI(B) (=FI(B) der selbst Lehrberechtigte ausbilden darf) und vom Ausbildungsleiter einer ATO oder DTO benannt wurde. (siehe BFCL.360 a) 2. und AMC1 BFCL.360(a)(2). Eine Kompetenzbeurteilung nach BFCL.345 bzw. FCL.935 innerhalb der letzten 9 Jahre ersetzt  diese Unterrichtsfahrt.   

Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein Auffrischungsseminar besucht und eine Kompetenzbeurteilung abgelegt werden.

Die Kompetenzbeurteilung entsprechend BFCL.345 und AMC1, 2 und 3 zu BFCL.345 besteht aus einer mündlichen Prüfung, aus einer abzuhaltenden Lehrprobe und einer Prüfungsfahrt mit einem Prüfer FE(B) für Lehrer.

Termine und Durchführung von Auffrischungsseminaren für Ballonlehrer FI(B):

Wie in allen Jahren zuvor, ist auch für das Frühjahr 2025 ein Auffrischungsseminar für FI(B)  geplant und wird nach jetzigem Planungsstand am Freitag, den 21.03.25 in Bad Arolsen in Verbindung mit den am folgenden Tag stattfindenden Freiballonfahrertag durchgeführt. Es wird also eine Präsenzveranstaltung angeboten ohne gleichzeitige online-Teilnahmemöglichkeit.

Das Auffrischungsseminar wird mindestens 8 Unterrichtseinheiten mit ballonrelevanten Themen beinhalten und wird an einem Tag abgehalten werden. Die Veranstaltung wird von der ATO ‚Prüfer für Ballonpersonal‘ des DFSV e.V. nach Anerkennung durch die zuständige Luftfahrtbehörde Regierungspräsidium Stuttgart angeboten. Bei ununterbrochener Teilnahme am Auffrischungsseminar wird eine Teilnahmebestätigung ausgegeben

 

Auffrischungsseminar  für Prüfer FE(B) und Regelungen zur Aufrechterhaltung der Prüferberechtigung

Die Regelungen dazu sind in der VO (EU) Nr. 2018/395 Teil III (BFCL) BFCL.400 ff zum Nachlesen enthalten.

Eine Prüferberechtigung ist 5 Jahre gültig.

Zur Verlängerung einer Prüferberechtigung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Innerhalb der Gültigkeit der Prüferberechtigung ist ein Auffrischungslehrgang zu besuchen zum Auffrischen und Aktualisieren der für Ballonprüfer relevanten Kenntnisse.
  2. Innerhalb der letzten 24 Monate der Gültigkeit ist ein Prüfungsereignis unter Aufsicht und zur Zufriedenheit eines Prüfers durchzuführen, der von der zuständigen Behörde hierzu ausdrücklich ermächtigt wurde.

Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein Auffrischungsseminar besucht und eine Kompetenzbeurteilung abgelegt werden.

Die Kompetenzbeurteilung entsprechend BFCL.445 und AMC1 zu BFCL.445 besteht aus dem Besuch eines Auffrischungsseminars und dem Nachweis der Kompetenz bei der Abnahme eines Prüfungsereignisses mit einem leitenden Prüfer.

Termine und Durchführung von Auffrischungsseminaren für Flugprüfer FE(B):

Der Termin für das nächste Auffrischungsseminar für FE(B) wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 liegen und als Präsenz Veranstaltung durchgeführt. Derzeit ist Donnerstag, der 20.03.2025 (vor dem Freiballonfahrertag) in Bad Arolsen eine der angedachten Optionen. Interessenten an einer solchen Auffrischung / Standardisierung zur Verlängerung oder Erneuerung der Prüferberechtigung sollen sich bitte unter ato-fe@dfsv.de melden.