Die Ausbildung zum Erwerb der Lehrberechtigung FI(B)
Nächster Termin: Winter/Frühjahr 2024/2025
Die Ausbildung zum Erwerb der Lehrberechtigung FI(B) richtet sich nach der Verordnung (EU) 2018/395 Teil-BFCL im Teilabschnitt FI Abschnitt 1 (ab BFCL.300 wer selbst nachlesen möchte).
Für den Ausbildungslehrgang ist darin ein Mindestumfang gefordert:
Im Theorieteil : 25 Stunden Lehren und Lernen
12 Stunden Theorieunterricht
Im Praxisteil : 3 Stunden Flugunterricht einschließlich 3 Starts und Landungen
Nach Abschluss der Ausbildung ist eine Prüfung ‚Kompetenzbeurteilung‘ vorgeschrieben, mit folgendem Umfang:
Eine theoretische Prüfung in der der Lehreranwärter eine Lehrprobe über ein vorher vereinbartes Thema vor Schülern oder simulierten Schülern abhält, sowie eine mündliche Prüfung aus den fachlichen Themenbereichen unter Anwendung der im Seminar erlernten pädagogischen Fähigkeiten.
Was sind die Themen im Seminar ?
In den 25 Stunden Lehren und Lernen werden pädagogische und methodische Inhalte aus der Erwachsenenbildung in Bezug auf die Ballonausbildung vermittelt. Dabei geht es auch um die Erstellung eines Theorieunterrichts, der bei der Lehrprobe zur Anwendung kommt, wie z.B. Recherche zu den Lehrinhalten, Strukturierung des Unterrichts, Einsatz unterschiedlicher Medien und Anschauungsmaterialien, Erstellung von Lernfortschrittskontrollen mit Auswertung usw. Weitere Themen sind: die methodische Vorgehensweise zu erlernen, die bei der Praxisausbildung geübt werden soll, der grundsätzliche Umgang mit Flugschülern und Mannschaft sowie die Dokumentation der durchgeführten Ausbildung.
In den 12 Stunden Theorieunterricht werden fachliche Themen aufgefrischt, die erfahrungsgemäß Flugschülern Schwierigkeiten bereiten (evtl. auch den Lehreranwärtern). Die behandelten Themen sind auch prüfungsrelevant.
Wie ist der Seminarablauf?
Das Seminar ist in 2 Blöcke aufgeteilt. Im ersten Block werden alle Grundlagen vermittelt, die zur Erstellung der Lehrprobe erforderlich sind. Dabei wird in Absprache mit dem Prüfer, der den mündlichen Teil der Kompetenzbeurteilung abnimmt, das Thema der Lehrprobe festgelegt, sofern nicht bereits vorher geschehen. Wünsche, aus welchem Theoriefach das Thema für die Lehrprobe kommen soll, werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Zeit zwischen den beiden Seminarblöcken soll zur Erstellung der Lehrprobe genutzt werden. Im zweiten Block geht es wesentlich um die Vorbereitung zur Prüfung. Dabei werden die Lehrproben vor den anderen Teilnehmern unterrichtet, mit der Möglichkeit der Videoaufnahme zur Selbstkontrolle und dem Feedback durch den Referenten und den Zuhörern. Ebenso werden Muster-Prüfungsfragen bearbeitet.
Zum Lernen und zur weiteren späteren Verwendung werden umfangreiche Hilfsmittel bereitgestellt.
Der mündliche Teil der Kompetenzbeurteilung findet am Schulungsort nach dem letzten Tag des Seminars statt.
Die Praxisausbildung erfolgt nach Absprache mit der ATO des DFSV, ein eigener Ballon der Gruppe A kann verwendet werden, ebenso, wenn bereits ein eigener Schüler zur Verfügung steht.
Voraussetzungen zur Teilnahme:
Mindestalter 18 Jahre, 75 Stunden Flugzeit als PIC auf Ballonen sowie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Lehrgangs eine Vorabbeurteilung bestanden haben. Der Umfang dieser Vorabbeurteilung wird von der ATO in Abhängigkeit von der bisherigen praktischen Erfahrung individuell festgelegt. Zur Vorbereitung auf den Lehrgang werden bereits Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Nächster Termin: Winter/Frühjahr 2024/2025
Es soll ein neuer FI(B) Lehrerlehrgang stattfinden. Derzeit werden mit möglichen Interessenten Vorplanungsgespräche geführt.
Bei Interesse und für weitere Infos bitte einfach direkt mit dem Lehrgangsleiter Kontakt aufnehmen:
Matthias Borgmeier, Frankenstrasse 7, 35578 Wetzlar, Tel.Nr. 0160 - 96246958 - E-Mail: ato-fe@dfsv.de