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Ausbildung zum Piloten

Übersicht über die Ausbildung zum Ballonpiloten

Die Ausbildung zum Ballonpiloten besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Ausbildung.

Übersicht über die Ausbildung zum Ballonpiloten

Der Pilotenschein für Ballonfahrer heißt BPL für Balloon-Pilot-Licence = Ballon-Piloten-Lizenz. 

Die Ausbildung zum Ballonpiloten besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Ausbildung. Es gibt zwar kein Mindestalter ab wann mit der Ausbildung begonnen werden kann, allerdings ist die praktische Prüfung erst mit 16 Jahren möglich.

Neben der theoretischen und der praktischen Ausbildung ist eine gute Gesundheit erforderlich. Diese wird durch zugelassene Flugmediziner in Form eines national ausgestellten Medicals bescheinigt und ist spätestens zur vorgeschriebenen Solofahrt während der praktischen Ballon-Ausbildung erforderlich. Bei Bewerbern, die sich nicht sicher sind, ob ihr Gesundheitszustand zum Erlangen einer Ballon-Piloten-Lizenz (BPL) ausreichend ist, empfiehlt die ATO-BPL dringend VOR Aufnahme der Ausbildung dies zu klären und sich einem Flugmediziner vorzustellen. Es ist im eigenen Interesse, aber je eher man diesen Punkt abklären lässt, desto weniger läuft man Gefahr, eventuell Geld in eine Ballonausbildung zu investieren, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen ggf. nicht zu einer Lizenz Ausstellung führt.

Des Weiteren ist für Schüler aus dem europäischen Ausland folgendes zu beachten:
Eine BPL kann von einem EASA Mitgliedsland nur in Verbindung mit einem aus dem gleichen Mitgliedsland stammenden Medical ausgestellt werden. Das heißt: eine deutsche Behörde kann nur eine BPL-Lizenz ausstellen, wenn der Antragsteller im Besitz eines ebenfalls deutschen Medicals ist!

Beispiel:   Medical Referenz Nr.:    DE-19876.01

                 BPL Lizenz:                     DE.BFCL.234567             

Für Bewerber aus dem europäischen Ausland, die in der ATO-BPL des DFSV eine praktische Ballonausbildung absolvieren möchten, ist zwingend zu entscheiden, in welchem EASA Mitgliedstaat eine Lizenz ausgestellt werden soll. Ein Medical Transfer eines ausländischen Medicals ist möglich, dauert jedoch aufgrund der Bearbeitungszeit über das Luftfahrtbundesamt (LBA) bis zu 6 Monate und verursacht zusätzliche Kosten.

Alternativ ist es möglich, wenn ein Medical z. B. in der Schweiz erworben wurde, die Lizenz-Ausstellung durch eine Schweizer Behörde nach erfolgreich abgelegter Prüfung zu beantragen. Sofern die Nationale Behörde diesem Verfahren zustimmt (in der Schweiz und Österreich möglich) werden die Prüfungs-Unterlagen (Nachweis der bestandenen Theorie-Prüfung, Nachweis der bestandenen praktischen Prüfung) an die nationale Behörde übermittelt, mit dem Antrag zur Ausstellung einer nationalen Schweizer bzw. Österreichischen Lizenz.

Die theoretische Ausbildung findet in einem zentralen Lehrgang statt. Die Ausbildungseinrichtung muss die Teilnahme am Lehrgang der Luftfahrtbehörde bestätigen. Erfahrene Lehrer unterrichten in den folgenden vorgeschriebenen 9 Fächern:

Luftrecht

  • Was darf man, was muss man, was darf man nicht. Und wo steht das alles.

menschliches Leistungsvermögen

  • wie gesund muss ich sein um eine Ballonfahrt machen zu können, was kann ich mir zumuten um auch noch nach der Fahrt gesund zu sein

Flugleistung und Flugplanung

  • Was kann ich dem Ballon zumuten, wieviel kann ich mitnehmen und wo komme ich hin

Meteorologie

  • Der Ballon ist wohl das empfindlichste Luftfahrzeug gegenüber Wettererscheinungen, so dass fundierte meteorologische Kenntnisse notwendig sind um beurteilen zu können, ob und wie Ballonfahrten möglich sind

Grundlagen des Fliegens

  • Wie kommt der Ballon trotz seines Gewichtes in die Luft

Betriebsverfahren

  • Wie kann ich einen Ballon optimal und mit maximaler Sicherheit für mich und weitere Insassen führen und was mache ich in unvorhergesehenen Fällen

allgemeine Luftfahrzeugkunde in Bezug auf Ballone

  • welche verschiedenen Ballone gibt es, wie sind sie aufgebaut, wie funktionieren sie und welche Instrumente und Zubehöre helfen mir beim Ballonfahren 

Navigation

  • Man sollte immer wissen wo man ist und wem man da so begegnen kann

Kommunikation

  • Teil1: Hier geht es um Kenntnisse, wann und wie Funkkontakte über Flugfunkfrequenzen erfolgen müssen, mit wem ich was sprechen muss und wie die Geräte zu bedienen sind.
  • Teil2: Hierin werden die Verfahren und Sprechgruppen geübt, die im Funkverkehr einzuhalten sind und in einer speziellen mündlichen Prüfung auch geprüft werden. Dieser Teil 2 kann optional besucht werden (am Ende des Lehrgangs) und ist nicht erforderlich, wenn bereits diese Prüfung separat abgelegt wurde oder ein BZF/AZF-Flugfunkzeugnis vorliegt.    

Diese 9 Fächer werden dann in einer Theorieprüfung bei einer der Luftfahrtbehörden in Deutschland am Computer mit einer festgesetzten Anzahl von multiple choice Fragen geprüft (je Frage 1 richtige Antwort von 4 Möglichen). Zur Übung gibt es eine Software, in der alle Fragen enthalten sind, die bei der behördlichen Prüfung vorkommen können. Diese Software wird auch bei der Theorieausbildung  in der Ausbildungsstätte und Zuhause verwendet. In jedem Fach müssen 75% der Fragen richtig beantwortet werden.

So gesehen könnte man die Theorieprüfung unter Umständen auch ohne den Besuch eines Theorielehrgangs bestehen. Allein durch das Erlernen der richtigen Antworten aus dem Prüfungsfragenkatalog versteht man die wichtigen Zusammenhänge nicht die erforderlich sind, um auf jede Art von Anforderungen oder unerwartete Situationen richtig reagieren zu können. Es ist wichtig im Lehrgang von den Erfahrungen der verschiedenen Lehrer mit ihrer langjährigen Praxis profitieren zu können.    

Wenn ein guter theoretischer Kenntnisstand des Schülers erreicht ist, wird er in Absprache mit ihm zur Theorieprüfung gemeldet.

Die praktische und theoretische Ausbildung können parallel durchgeführt werden. Es ist durchaus vorteilhaft zum guten Verständnis der Materie nach einigen Stunden Praxisausbildung den Theorielehrgang zu besuchen. Es ist zu beachten, dass die praktische Prüfung spätestens 24 Monate nach bestandener Theorieprüfung erfolgt sein muss, d. h. der richtige Zeitpunkt ist zu wählen um nicht zeitlich in Bedrängnis zu gelangen, wenn die 24 monatige Frist abläuft und man noch keine Praxisreife als Schüler erreicht hat (zeitliches Balencing zwischen Theorie und Praxis).

Termine für Theoriekurse werden regelmäßig unter den News veröffentlicht.

 

Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung kann bei einem der Lehrberechtigten unserer ATO absolviert werden, die über ganz Deutschland verteilt sind (Landkarte mit Lehrern der ATO ist in Vorbereitung). In der ATO ist ein standardisierter Ausbildungsplan festgelegt, dem alle Lehrberechtigten folgen müssen und die besten Voraussetzungen bilden, um ein sicherer Ballonpilot zu werden.

Vor der praktischen Ausbildung lernen sie das entsprechende Ausbildungsprogramm kennen, erhalten das Handbuch des bei der Ausbildung verwendeten Ballons um ihn bereits etwas kennenzulernen und bekommen einige Informationen, wie sie sich auf die praktische Ausbildung vorbereiten können. In der praktischen Ausbildung sind folgende Mindestanforderungen festgelegt:

  • Mindestens 16 Stunden Flugunterricht,
  • davon mindestens 12 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer und mindestens 30 Minuten beaufsichtigter Alleinflug
  • 10 Ballonaufrüstungen
  • 20 Starts und Landungen

Diese Mindestanforderungen sind in ganz Europa gleichermaßen festgelegt, aus langjährigen Erfahrungen ergibt sich aber, dass damit noch kein sicheres Führen des Ballons sichergestellt ist. Die ATO und seine Verantwortlichen in Zusammenarbeit mit den ausbildenden Lehrern entscheiden, wann ein Schüler aussichtsreich zur praktischen Prüfung empfohlen werden kann.

    

Voraussetzungen zur Ausbildung als Ballonpilot:

Meldung bei der Luftfahrtbehörde zur Ausbildung, hier Regierungspräsidium Kassel (durch die ATO); Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Führerschein; ärztliche Eignungsuntersuchung = ‚Tauglichkeitszeugnis‘ bei einem Fliegerarzt; Zustimmung des Erziehungsberechtigten wenn nicht Volljährig; Auszug aus dem Fahreignungsregister in Flensburg; Führungszeugnis der Belegart O.

 

Für eine persönliche unverbindliche Beratung und für die Beantwortung von Fragen vermitteln wir einen erfahrenen Lehrer als Gesprächspartner. Einfach eine Mail an die Geschäftsstelle mit Kontaktdaten und Stichwort ‚Pilotenausbildung‘ ato-bpl@dfsv.de

 

Online Training zum Erwerb des BZF II

Online Training zum Erwerb des BZF II (*)

Um sich im Ballon professionell in allen für Sichtflug zugelassenen Lufträumen und mit anderen Luftfahrern verständigen zu können ist es mindestens notwendig ein deutsches Flugfunkzeugnis    BZF II zu besitzen (FlugfunkV – Verordnung über Flugfunkzeugnisse § 8 Absatz 3, § 10 Absatz 1§ 8 Absatz 1). Behörden fordern dies mittlerweile auch zwingend vor der Zulassung zur praktischen Prüfung ein.

In Zusammenarbeit mit einem sehr erfahrenen Funksprech-Lehrer vermittelt die ATO DFSV ein Online Training zum Erwerb des BZF II. Der Ablauf sieht wie folgt aus:

- Unverbindliche Infoveranstaltung zum BZF II Online Training

- Online Training

- Prüfung für den Erwerb teilt sich in einen schriftlichen Teil, in dem die theoretischen Kenntnisse geprüft werden und in einen praktischen Teil, bei dem Sprechfunkverkehr in deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Verfahren, Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen sowie der Not- und Dringlichkeitsverfahren simuliert durchgeführt werden.

 

Interessenten schreiben bitte eine E-Mail an: ato-bpl@dfsv.de

 

(*) Nach EU-Recht ist auch das Bestehen des Fachs Kommunikation (Theorie- und praktische Flugfunkprüfung) gleichwertig. Die Prüfungen werden im Falle BZF bei der Bundesnetzagentur, die Kommunikationsprüfungen bei den Landesluftfahrtbehörden abgenommen. Die Ausbildung dafür und die Prüfungsinhalte sind jedoch identisch und führen in beiden Fällen zu den für Ballonfahrten benötigten Sprechfunkrechten.    

Preisliste DFSV ATO 2023

Die aktuelle Preisliste DFSV ATO 2023 steht hier zum  Download  bereit.